Energieberatung und Energiepass

ENERGIEPASS
Energiepass
Der Energiepass (in Deutschland „Energieausweis“) ist ein Dokument, welches Daten zur Energieeffizienz bzw. zum rechnerischen Energiebedarf darlegt. Der rechnerische Energiebedarf kann dabei jedoch stark vom tatsächlichen Bedarf (Verbrauch von Heizöl, Gas, Strom, etc.) abweichen, da im Energiepass von einem vereinheitlichten, normierten Nutzerverhalten ausgegangen wird. Diese Vereinheitlichung wurde in die Wege geleitet, um unterschiedliche Gebäude direkt miteinander vergleichen zu können. Außerdem ist der Energiepass /-ausweis ein wichtiger Wegweiser, um energetische Sanierungen mit der größtmöglichen Effizienz und Sinnhaftigkeit zu planen.
Bei Neubauten besteht durch eine vorausschauende Planung und Optimierung (zum Beispiel durch den Nachweis von Wärmebrücken oder dem Ausarbeiten und Prüfen eines Luftdichtheitskonzeptes) die Möglichkeit, die nötigen Dämmstärken ohne energetische Verluste zu minimieren. Dies ist vor allem in Hinsicht auf die ökologischen und ökonomischen Aspekte zu bedenken (weniger Material wird benötigt, Geldeinsparungen für geringere Dämmstoffdicken), da die Dämmstoffeinsparungen zwischen 10 – 25 % betragen können.
Energiepass – Luxemburg
Der Energiepass in Luxemburg ist verpflichtend für alle Neubauten, Renovierungsprojekte ,wesentlichen Umbauten, Anbauten oder im Falle eines Verkaufes/- Vermietung einer Immobilie. Nicht verpflichtend ist er im Falle eines Verkaufes zu Abbruchzwecken.
Aktuelles Förderprogramm – Luxembourg
In Luxemburg sind Förderungen für energetische Sanierungen bei Einfamilienhäusern zum Beispiel in Form der Enovos (enoprimes – Förderungen) oder der Klimabonus-Beihilfen möglich. Diese Förderungen unterscheiden sich beträchtlich in der Höhe der Einzelförderungen als auch in der Beantragung, sind jedoch miteinander kompatibel. Somit können Sie zum Beispiel für den Austausch Ihrer Fenster mit bis zu ca. 82 €/m² oder die Dämmung eines Daches mit bis zu 112 €/m² an Förderungen rechnen. Bei Außenbauteilen werden verschiedene Indikatoren, wie zum Beispiel der ökologische Anteil der Dämmung, zusätzlich gefördert, wodurch sich bei dem Beispiel des Daches diese große Förderspanne ergibt. Gerne beraten wir Sie vor Ort, welche Förderungen bei Ihnen möglich sind. Förderungen für Mehrfamilienhäuser sind ebenfalls möglich. Die Kosten für eine Energieberatung zur energetischen Sanierung werden ebenfalls gefördert, jedoch muss mindestens eine Renovierungsmaßnahme der Gebäudehülle realisiert werden, um diese zu erhalten.
Unsere Leistungen:
- Ausarbeitung eines Energieberatungskonzeptes für das Bestandsgebäude
- Vor-Ort -Termin
- Aufnahme der Gebäudesituation
- Berechnung Energiepass Bestand
- Erstellung Energieberatungskonzept
- Antragsstellung „d’accord de principe“
- Überprüfung von Angeboten auf Konformität
- Überprüfung auf Konformität des eingesetzten Dämmstoffes zum auf der Baustelle
- Erstellung eines Schlussberichtes zum Erhalt der Fördergelder
- Auflistung der erbrachten Leistungen auf Konformität zum Bericht
- Bauteilnachweis der sanierten Bauteile
- Fotos zur Sanierung des Bauteils
- AS BUILD Energieschein
- Erstellung eines Schlussberichtes zum Erhalt der Fördergelder
- Auflistung der erbrachten Leistungen auf Konformität zum Bericht
- Bauteilnachweis der sanierten Bauteile
- Fotos zur Sanierung des Bauteils
- AS BUILD Energieschein
Unsere Vorgehensweise:
- Kontaktaufnahme
- Persönliche Angebotserstellung für eine Klimabonus Förderung
- Sie beauftragen unser Büro mit der Energieberatung
- Wir, als zugelassene Berater, arbeiteten ein Renovierungskonzept aus
- Wir besprechen und kontrollieren Ihre Angebote und arbeiten den „d’accord de principe“ aus
- Wir bereiten ihren Antrag komplett vor, Sie brauchen nur noch zu unterschreiben
- Bei der Ausführung der Arbeiten machen wir Sichtkontrollen vor Ort
- Nach Umsetzung erstellen wir einen Schlussbericht, welcher von uns komplett vorbereitet wird
- Auszahlung der Klimabonus Beihilfen
FRAGEN
Häufig gestellte Fragen zur Energieberatung
Ist jedes Haus förderbar?
Nein.
- es muss mindestens 10 Jahre alt sein
- es muss eine Energieberatung mit einem zugelassenen Energieberater stattfinden
- das Gebäude muss nach der Renovierung zu Wohnzwecken genutzt werden
- es muss sich in Luxemburg befinden
Warum sind Fenster nicht immer förderbar?
Die Wand muss einen besseren Wärmedurchgangskoeffizient (U-wert) aufweisen als das Fenster, um Feuchteschäden zu vermeiden.
Kontakt
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